Allgemeinen Geschäftsbedingungen

(Der folgende Text ist auch in diesem Dokument zu finden: Allgemeine Geschäftsbedingungen der SARL Bussolles)

SARL BUSSOLLES® hat Ihnen einen angenehmen Aufenthalt auf dem Landgut ermöglicht. Ce patrimoine, nous le préservons tous. Wir empfehlen unseren Gästen daher den Abschluss einer Reise- und Reiserücktrittsversicherung. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind weitgehend von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Groups.co.uk abgeleitet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen von SARL BUSSOLLES®

Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für jedes Angebot von SARL BUSSOLLES® und für jeden zustande gekommenen Vertrag zwischen SARL BUSSOLLES® und dem Auftraggeber, Kunden, Teilnehmer (nachfolgend als Sie bezeichnet).

 

Artikel 1 Definitionen

In diesen Bedingungen wird Folgendes verstanden als:

  1. Gruppenunterkunft / Konferenzzentrum: das gesamte oder einen Teil des Anwesens, des Schlosses, der Ferienhäuser oder Gebäude und/oder Unterkünfte mit all dem Zubehör, der Ausstattung und den mitvermieteten Gegenständen;
  2. Unternehmer: SARL BUSSOLLES®, die dem Vertragspartner die Gruppenunterkunft oder das Konferenzzentrum zur Verfügung stellt;
  3. Vertragspartner: die Person, die im Namen einer Gruppe den Vertrag abschließt;
  4. Gruppe: die Gesamtheit der Einzelpersonen, die gemäß dem Vertrag das Recht haben, in der Gruppenunterkunft oder im Konferenzzentrum zu übernachten;
  5. Gruppenmitglieder: diejenigen, die Teil der Gruppe sind;
  6. Vereinbarter Preis: die Vergütung, die für die Nutzung der Gruppenunterkunft / des Konferenzzentrums gezahlt wird; dabei sollte schriftlich festgehalten werden, was im Preis enthalten ist und was nicht;
  7. Kosten: alle Kosten für den Unternehmer, die mit dem Betrieb des Aufenthalts zusammenhängen;
  8. Informationen: schriftliche oder elektronisch bereitgestellte Daten über die Nutzung der Gruppenunterkunft / des Konferenzzentrums, die Einrichtungen und die Regeln des Aufenthalts;
  9. Stornierung: die schriftliche Beendigung des Vertrags durch den Vertragspartner vor dem Beginn des Aufenthalts. Überall, wo in diesen Bedingungen von Gruppenunterkunft gesprochen wird, ist auch Konferenzzentrum(-zentren) zu verstehen.

Artikel 2 Vertragsinhalt

  1. Der Unternehmer stellt für Freizeit- und/oder Geschäftszwecke, jedoch nicht für dauerhaftes Wohnen, die vereinbarte Gruppenunterkunft für die vereinbarte Dauer und den vereinbarten Preis der Gruppe zur Verfügung.
  2. Der Unternehmer ist verpflichtet, dem Urlauber die schriftlichen Informationen, aufgrund derer dieser Vertrag abgeschlossen wird, im Voraus zur Verfügung zu stellen. Der Unternehmer informiert den Vertragspartner stets rechtzeitig über Änderungen.
  3. Wenn die Informationen erheblich von den Informationen abweichen, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses bereitgestellt wurden, hat der Urlauber das Recht, den Vertrag kostenlos zu stornieren.
  4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, den Vertrag und die Regeln gemäß den begleitenden Informationen einzuhalten. Er sorgt dafür, dass die Gruppenmitglieder den Vertrag und die entsprechenden Regeln einhalten.
  5. Der Unternehmer geht davon aus, dass der Vertragspartner im Einvernehmen mit den Gruppenmitgliedern diesen Vertrag abschließt.
  6. Der Vertragspartner ist verpflichtet, dem Unternehmer spätestens am Anreisetag eine Liste der Gruppenmitglieder zu übergeben.

Artikel 3 Dauer und Beendigung des Vertrags

Der Vertrag endet automatisch nach Ablauf der vereinbarten Periode, ohne dass eine Kündigung erforderlich ist.

 

Artikel 4 Preis und Preisänderung

  1. Der Preis wird auf der Grundlage der zum Zeitpunkt festgelegten Tarife vereinbart, die vom Unternehmer festgelegt wurden.
  2. Falls nach Festlegung des vereinbarten Preises aufgrund einer Belastungserhöhung auf Seiten des Unternehmers zusätzliche Kosten aufgrund einer Änderung von Lasten und/oder Abgaben entstehen, die direkt die Unterkunft oder den Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder betreffen, können diese dem Vertragspartner auch nach Abschluss des Vertrags in Rechnung gestellt werden.

 

Artikel 5 Zahlung

  1. Der Vertragspartner hat die Zahlungen in Euro zu leisten, sofern nichts anderes vereinbart ist.
  2. Falls der Vertragspartner trotz vorheriger schriftlicher Mahnung seiner Zahlungsverpflichtung innerhalb von zwei Wochen nach der schriftlichen Mahnung nicht oder nicht ordnungsgemäß nachkommt, ist der Unternehmer berechtigt, den Vertrag sofort zu kündigen, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
  3. Wenn der Unternehmer am Anreisetag nicht über den gesamten fälligen Betrag verfügt, ist er berechtigt, dem Vertragspartner und den Gruppenmitgliedern den Zugang zur Gruppenunterkunft zu verweigern, unbeschadet des Rechts des Unternehmers auf vollständige Zahlung des vereinbarten Preises.
  1. Die außergerichtlichen Kosten, die der Unternehmer nach einer Mahnung in angemessener Weise entstanden sind, gehen zu Lasten des Vertragspartners. Wenn der gesamte Betrag nicht rechtzeitig beglichen wird, wird nach schriftlicher Aufforderung der gesetzlich festgelegte Zinssatz für den ausstehenden Betrag in Rechnung gestellt.

 

Artikel 6 Stornierung

  1. Im Falle einer Stornierung zahlt der Vertragspartner eine Entschädigung an den Unternehmer. Diese beträgt:

– bei einer Stornierung mehr als zwölf Monate vor dem Beginn, 10% des vereinbarten Preises;

– bei einer Stornierung mehr als sechs Monate vor dem Beginn, 30% des vereinbarten Preises;

– bei einer Stornierung vier bis sechs Monate vor dem Beginn, 70% des vereinbarten Preises;

– bei einer Stornierung zwei bis vier Monate vor dem Beginn, 80% des vereinbarten Preises;

– bei einer Stornierung innerhalb von zwei Monaten vor dem Beginn, 95% des vereinbarten Preises;

– bei einer Stornierung am Tag des Beginns, 100% des vereinbarten Preises.

  1. Bei einer Stornierung mehr als sechs Monate vor dem Beginn des Vertrags, der im Namen einer anderen Person als einer juristischen Person oder Firma abgeschlossen wurde, wird die Stornogebühr nach Abzug von Verwaltungskosten anteilig erstattet, wenn die Gruppenunterkunft von einem Dritten auf Vorschlag des Vertragspartners und mit schriftlicher Zustimmung des Unternehmers für denselben Zeitraum oder einen Teil davon reserviert wird.

Artikel 7 Nutzung durch Dritte

  1. Die Nutzung der Gruppenunterkunft durch Dritte ist nur gestattet, wenn der Unternehmer hierfür schriftlich seine Zustimmung erteilt hat.
  2. Die erteilte Zustimmung kann mit Bedingungen verbunden sein, die im Voraus schriftlich festgelegt werden müssen.

Artikel 8 Vorzeitige Abreise des Vertragspartners

Der Vertragspartner ist verpflichtet, den vollen Preis für die vereinbarte Dauer zu zahlen.

Artikel 9 Vorzeitige Kündigung durch den Unternehmer und Räumung bei schuldhafter Pflichtverletzung und/oder unerlaubter Handlung

  1. Der Unternehmer kann den Vertrag sofort kündigen:
  2. Wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger schriftlicher Warnung die Verpflichtungen aus dem Vertrag, die Regeln aus den begleitenden Informationen und/oder staatliche Vorschriften nicht oder nicht angemessen einhalten oder einhalten, und zwar in einem Maße, dass es dem Unternehmer nach den Grundsätzen von Fairness und Angemessenheit nicht zumutbar ist, den Vertrag fortzusetzen;
  1. Wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger schriftlicher Warnung dem Unternehmer und/oder anderen Personen Belästigungen bereiten oder die gute Atmosphäre auf dem Anwesen oder in dessen unmittelbarer Umgebung stören;
  2. Wenn der Vertragspartner und/oder die Gruppenmitglieder trotz vorheriger schriftlicher Warnung die Gruppenunterkunft entgegen der Bestimmung des Anwesens nutzt/nutzen.
  3. Wenn der Unternehmer eine vorzeitige Kündigung und Räumung wünscht, muss er dem Vertragspartner dies durch persönlich übergebene Briefmitteilung mitteilen. Nach der Kündigung muss der Vertragspartner sicherstellen, dass die Gruppenunterkunft geräumt ist und die Gruppe oder die betreffenden Gruppenmitglieder das Anwesen so schnell wie möglich verlassen haben, jedoch spätestens innerhalb von vier Stunden.
  4. Wenn der Vertragspartner es versäumt, die Gruppenunterkunft zu räumen, ist der Unternehmer berechtigt, auf Kosten des Vertragspartners die Gruppenunterkunft zu räumen.
  5. Der Vertragspartner bleibt grundsätzlich verpflichtet, den vereinbarten Tarif zu zahlen.

 

Artikel 10 Gesetze und Vorschriften

  1. Der Unternehmer stellt jederzeit sicher, dass die Gruppenunterkunft sowohl intern als auch extern alle Umwelt- und Sicherheitsanforderungen erfüllt, die von staatlicher Seite an die Gruppenunterkunft gestellt werden können.
  2. Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sind verpflichtet, alle geltenden Sicherheitsvorschriften in der Gruppenunterkunft strikt einzuhalten. Der Vertragspartner und die Gruppenmitglieder sorgen auch dafür, dass Dritte, die sie besuchen und/oder bei ihnen wohnen, die geltenden Sicherheitsvorschriften auf dem Gelände strikt einhalten.

 

Artikel 11 Wartung und Pflege

  1. Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gruppenunterkunft und die zentralen Einrichtungen in einem guten Instandhaltungszustand zu halten.
  2. Die Gruppe ist während der Laufzeit des Vertrags verpflichtet, die Gruppenunterkunft und das Gelände um die Gruppenunterkunft in demselben Zustand zu erhalten.
  3. Es ist dem Vertragspartner und den Gruppenmitgliedern nicht gestattet, auf dem Gelände um die Gruppenunterkunft zu graben, Bäume zu fällen, Sträucher zu schneiden oder ähnliche Aktivitäten durchzuführen.

 

Artikel 12 Haftung

  1. Der Unternehmer haftet nicht für Unfälle, Diebstahl oder Schäden auf seinem Gelände, es sei denn, diese sind auf ein Verschulden des Unternehmers zurückzuführen.
  2. Der Unternehmer haftet nicht für die Folgen extremer Wettereinflüsse oder anderer Formen höherer Gewalt.
  3. Der Unternehmer haftet für Störungen bei den Versorgungseinrichtungen, es sei denn, er kann sich auf höhere Gewalt berufen.
  4. Falls die gemietete Gruppenunterkunft ohne Verschulden des Unternehmers verloren geht oder vorübergehend nicht genutzt werden kann, haben der Unternehmer und der Vertragspartner das Recht, den Vertrag zu kündigen. Wenn der Verlust der Gruppenunterkunft oder die vorübergehende Nichtverfügbarkeit der Gruppenunterkunft auf das Verschulden des Unternehmers zurückzuführen ist, kann der Vertragspartner Schadensersatz verlangen.
  5. Der Vertragspartner haftet dem Unternehmer gegenüber für Schäden, die durch sein eigenes Handeln oder Unterlassen und/oder das eines oder mehrerer Gruppenmitglieder verursacht wurden, soweit diese Schäden dem Vertragspartner und/oder einem oder mehreren Gruppenmitgliedern zuzurechnen sind.

 

Artikel 13 Streitbeilegung

Für alle Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Vertrag gilt französisches Recht. Ausschließlich das französische Gericht ist befugt, über diese Streitigkeiten zu entscheiden. Die Vertretung der Gruppenmitglieder muss ihre Beschwerde inânerhalb von zwei Wochen nach ihrem Entstehen schriftlich dem Unternehmer vorlegen.